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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 4288/04

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Nachträgliche Änderung einer Gewinnverteilungsabrede

Leitsatz

Die rückbezogene Änderung einer Gewinnverteilungsabrede für das abgelaufene oder ablaufende Wirtschaftsjahr ist steuerrechtlich ohne Wirkung.

Fundstelle(n):
QAAAC-31049

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