Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz
Die Anerkennung einer
Steuerberatungsgesellschaft ist nach
§ 55 Abs. 2
StBerG zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für
die Anerkennung der Gesellschaft nachträglich fortfallen und die
Gesellschaft auch nicht innerhalb einer ihr gesetzten angemessenen Frist
gesetzmäßige, d. h. die für die Anerkennung einer
Steuerberatungsgesellschaft vorausgesetzten Zustände herstellt. Mit dieser
gesetzlichen Regelung wäre es unvereinbar, wenn die Steuerberaterkammer,
nachdem ihre Aufforderung, gesetzmäßige Zustände herzustellen,
unbeachtet geblieben ist, dieser Aufforderung lediglich - erneut -
dadurch gleichsam Nachdruck zu verleihen versuchte, dass sie die nach dem
Gesetz erforderlichen Voraussetzungen für den Fortbestand der Anerkennung
als (nachträgliche) Nebenbestimmungen zu der Anerkennung formuliert
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 276 Nr. 2 KÖSDI 2006 S. 15311 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2007 S. 334 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 15 FAAAC-31190