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BMF - IV A 5 - S 7100 - 166/06 BStBl 2006 I S. 794

Umsatzsteuer Verwertung von Sachen;
Anwendung der , sowie vom

Der (BStBl 2006 II S. 931) und vom (BStBl 2006 II S. 933), zur Veräußerung eines zur Sicherung übereigneten Gegenstands durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Sicherungsnehmers, entschieden:

Die Veräußerung eines zur Sicherung übereigneten Gegenstands an einen Dritten durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Sicherungsnehmers, führt dazu, dass die ursprüngliche Sicherungsübereignung zu einer Lieferung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer erstarkt. Zudem liegt nach § 3 Abs. 3 UStG zwischen dem Sicherungsnehmer (Kommittent) und dem Sicherungsgeber (Kommissionär) eine Lieferung vor, bei der der Sicherungsgeber (Verkäufer, Kommissionär) als Abnehmer gilt. Dementsprechend wird die entgeltliche Lieferung gegenüber dem Dritten vom Sicherungsgeber ausgeführt; es liegt ein Dreifachumsatz vor.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Urteilsgrundsätze auf nach dem ausgeführte Umsätze anzuwenden. Soweit die Ausführungen in Abschnitt 2 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) dem entgeg...

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