Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb
Leitsatz
1. Einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten hat ein Steuerpflichtiger unbeschadet des Steuergeheimnisses dann, wenn er substantiiert und glaubhaft darlegt, durch eine aufgrund von Tatsachen zu vermutende oder zumindest nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließende unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret feststellbare, durch Tatsachen belegte Wettbewerbsnachteile zu erleiden und gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen zu können.
2. Die Auskunft darf erteilt werden, wenn die Konkurrentenklage nicht offensichtlich unzulässig wäre; die Auskunftserteilung setzt nicht die Feststellung voraus, dass dem Auskunftsantragsteller die von ihm behaupteten Rechte, die er auf der Grundlage der ihm erteilten Auskunft verfolgen möchte, tatsächlich zustehen.
3. Der in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG enthaltene Grundsatz der steuerlichen Neutralität kann von einem Steuerpflichtigen im Wege der Konkurrentenklage geltend gemacht werden, wenn Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Tätigkeiten oder Leistungen, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben oder erbringen, als Nichtsteuerpflichtige behandelt werden und dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt (Anschluss an das ).
4. Es kommt ernstlich in Betracht, § 2 Abs. 3 UStG drittschützende Wirkung beizulegen.
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Fundstelle(n): BStBl 2007 II Seite 243 AO-StB 2007 S. 37 Nr. 2 BB 2007 S. 34 Nr. 1 BFH/NV 2007 S. 305 Nr. 2 BStBl II 2007 S. 243 Nr. 6 DB 2007 S. 35 Nr. 1 DStR 2006 S. 2310 Nr. 51 DStRE 2007 S. 133 Nr. 2 DStZ 2007 S. 53 Nr. 3 HFR 2007 S. 200 Nr. 3 INF 2007 S. 41 Nr. 2 IStR 2007 S. 37 Nr. 1 KÖSDI 2007 S. 15379 Nr. 1 NJW 2007 S. 3312 Nr. 45 StB 2007 S. 6 Nr. 1 StBW 2006 S. 6 Nr. 26 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 241 UR 2007 S. 59 Nr. 2 WPg 2007 S. 124 Nr. 3 WAAAC-31864