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BSG Urteil v. - B 6 KA 14/05 R

Gesetze: SGB V § 101 Abs 1; SGB V § 116 S 2; Ärzte-ZV § 31a Abs 1 S 2

Leitsatz

Für den bei Ermächtigungen erforderlichen Versorgungsbedarf ist grundsätzlich das Versorgungsangebot im Planungsbereich maßgebend. Nur in Ausnahmefällen können Versorgungsangebote in anderen Planungsbereichen berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
TAAAC-32007

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