Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
eines beschränkt steuerpflichtigen Gebietsfremden
gemeinschaftswidrig
Leitsatz
Das in
§ 50
Abs. 1 Satz 5 EStG 1997 enthaltene Verbot des
Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eines beschränkt
Steuerpflichtigen gemäß
§ 10 Abs. 1
Nr. 6 EStG 1997 verstößt gegen die
gemeinschaftsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit gemäß
Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG).
Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten ist deshalb der Sonderausgabenabzug
für die ihnen für die Erstellung der inländischen
Steuererklärung entstandenen Steuerberatungskosten zu gewähren. Die
Entscheidung ist als Nachfolgeentscheidung zum
ergangen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 220 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 10 VAAAC-32242