Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
eines beschränkt steuerpflichtigen Gebietsfremden
gemeinschaftswidrig
Leitsatz
Das in
§ 50
Abs. 1 Satz 5 EStG 1997 enthaltene Verbot des
Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eines beschränkt
Steuerpflichtigen gemäß
§ 10 Abs. 1
Nr. 6 EStG 1997 verstößt gegen die
gemeinschaftsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit gemäß
Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG).
Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten ist deshalb der Sonderausgabenabzug
für die ihnen für die Erstellung der inländischen
Steuererklärung entstandenen Steuerberatungskosten zu gewähren. Die
Entscheidung ist als Nachfolgeentscheidung zum
ergangen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 220 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 10 VAAAC-32242