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BFH Urteil v. - I R 113/03

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49

Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eines beschränkt steuerpflichtigen Gebietsfremden gemeinschaftswidrig

Leitsatz

Das in § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG 1997 enthaltene Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eines beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1997 verstößt gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG). Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten ist deshalb der Sonderausgabenabzug für die ihnen für die Erstellung der inländischen Steuererklärung entstandenen Steuerberatungskosten zu gewähren. Die Entscheidung ist als Nachfolgeentscheidung zum ergangen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 220 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 10
VAAAC-32242

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