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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 292/2003 EFG 2007 S. 207 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 5 Abs. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a

Eigenschaft eines Gebäudes als Familienwohnheim

Leitsatz

Die unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Verwandte, z. B. zur Aufnahme von Eltern, und die Mitbenutzung des Hauses zu anderen als Wohnzwecken, z. B. als Arbeitszimmer, steht der Annahme eines Gebäudes als Familienwohnheim nicht entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 207 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15473 Nr. 3
StB 2007 S. 253 Nr. 7
ZAAAC-32326

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