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Vorsorgeaufwendungen;
1. Kürzung des Vorwegabzugs bei Steuerpflichtigen mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
2. Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten
(BStBl 2004 I S. 848)
Bezug:
1. Mit Urteil vom (BStBl 2004 II S. 720) hat der BFH entschieden:
Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige (Arbeitnehmer) zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.
Die Regelung in R 106 Satz 2 EStR ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.
2. Mit Urteil vom (BStBl 2004 II S. 709) hat der BFH entschieden:
Bei der Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) sind in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.
Die Regelung in R 106 Satz 3 EStR ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.
3. In Übereinstimmung mit den...BStBl 2003 I S. 338