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OFD Frankfurt am Main - S 2221 A - 67 - St 218

Steuerliche Berücksichtigung von Schulgeld als Sonderausgaben Besonderheiten in Bezug auf staatlich anerkannte Ergänzungsschulen;

Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht

Bezug:

Bezüglich allgemeiner Ausführungen zu § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG verweist die OFD auf die oben genannte Bezugsverfügung sowie auf die .

1. Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht

Ein Schulbesuch, für den Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht ( BStBl 2006 II S. 377).

2. Gesetzliche Regelungen zu Beginn und Erfüllung der Schulpflicht

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Schulgesetzes – HSchG vom (Gesetz- und Verkündungsblatt für das Land Hessen -GVBl.- I S. 233) in der Fassung vom (GVBl. I S. 441) beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 1. August dieses Jahres Kinder, die nach dem 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (§ 58 Abs. 1 Satz 2 HSchG). Hierüber entscheidet die Schulleitung.

2.1 Grundsätzlich ist die Schulpflicht durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen (§ 56 Abs. 2 Satz 1 ...

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