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FG München  v. - 6 K 2603/05

Gesetze: AO § 124 Abs. 1, AO § 125 Abs. 1, AO § 179 Abs. 2, AO § 359 Nr. 2, AO § 360 Abs. 3, AO § 366

Wirksame Einspruchsentscheidung, die einem Beteiligten bekanntgegeben wird

Leitsatz

Richtet sich ein Feststellungsbescheid an mehrere Feststellungsbeteiligte und wird er nicht allen bekanntgegeben, ist die Bekanntgabe an einen einzelnen Feststellungsbeteiligten gleichwohl wirksam.

Fundstelle(n):
QAAAC-33502

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