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FG München Urteil v. - 4 K 1480/03 EFG 2007 S. 707 Nr. 9

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7

Benennung eines Käufers durch den Empfänger eines Grundstückkaufangebots bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Die bloße Benennung eines Käufers durch den Empfänger eines Grundstückkaufangebots unterliegt nur dann der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GrEStG, wenn der Benennungsberechtigte davon einen Vorteil hat.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 707 Nr. 9
UVR 2007 S. 137 Nr. 5
EAAAC-33545

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