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FG Münster Urteil v. - 3 K 4377/04 Erb

Gesetze: AO § 176, AO § 175

Vorläufigkeit eines Steuerbescheids

Rechtsverletzung bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung

Leitsatz

Das Finanzamt kann aufgrund § 176 AO einen vorläufigen Bescheid nicht gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern.

Fundstelle(n):
PAAAC-33550

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