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BGH Urteil v. - LwZR 6/05

Gesetze: BGB § 410 Abs. 1

Leitsatz

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2007 S. 522 Nr. 7
NJW 2007 S. 1269 Nr. 18
WM 2007 S. 996 Nr. 21
HAAAC-33797

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