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BGH Beschluss v. - XII ZB 244/04

Gesetze: ZPO § 42; ZPO § 46 Abs. 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 97 Abs. 1

Leitsatz

Weist ein abgelehnter Richter das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch zurück und entscheidet sodann in der Hauptsache, so entfällt für eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufung in der Hauptsache statthaft ist, da in deren Rahmen auf entsprechende Rüge auch über die Ablehnung zu entscheiden ist. Der Beschwerdeführer muss dann die sofortige Beschwerde für erledigt erklären, um der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zu entgehen.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 411 Nr. 6
WAAAC-33808

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