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BFH Urteil v. - X R 27/03

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

Nachhaltigkeit und Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GmbH

Leitsatz

Eine selbständige nachhaltige Betätigung i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kann ausnahmsweise selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden. Die Errichtung und Veräußerung eines Supermarkts mit rd. 2 Mio DM Baukosten stellen jedoch keine nachhaltige Betätigung i. S. der Vorschrift dar, wenn die Initiativen und Tätigkeiten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Errichtung des Supermarkts nicht über diejenigen hinausgingen, die jeder Bauherr ergreifen muss und verwirklicht, seine Aufgaben sich vielmehr auf die eigenverantwortliche Grundstückssuche, die Planerstellung und Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens, die Errichtung des Objekts unter Inanspruchnahme von Drittleistungen sowie auf die Sicherstellung der Finanzierung beschränkten. Einem auf dem Grundstückssektor tätigen Steuerpflichtigen können Grundstücksverkäufe einer GmbH jedenfalls dann nicht zugerechnet werden, wenn er an deren Stammkapital nur zu 25 % beteiligt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 412 Nr. 3
HFR 2007 S. 114 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15423 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15577 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 9
WAAAC-34375

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