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BFH Urteil v. - VI R 70/02

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19

Verbilligte Wohnungsüberlassung durch Tochtergesellschaft des Arbeitgebers

Leitsatz

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung, besteht im Umfang der Verbilligung ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließt. Der Vorteil ist als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen. Bedient sich ein Arbeitgeber zur Verwaltung seiner an seine Arbeitnehmer vermieteten Immobilien eines Dritten, lässt sich auch dann, wenn der Dritte in eigenem Namen und für eigene Rechnung tätig wird, die verbilligte Wohnungsüberlassung jedenfalls als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ansehen, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht und sich als durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasster Vorteil erweist. Dies gilt zumal dann, wenn der Arbeitgeber kraft des ihm verbliebenen unmittelbaren Eigentums an den Immobilien darüber auch die Verfügungsbefugnis behält und die Verwaltungsbefugnis seiner - 100%igen - Tochtergesellschaft lediglich auf abgeleitetem Recht gründet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 425 Nr. 3
DStRE 2007 S. 405 Nr. 7
EStB 2007 S. 94 Nr. 3
FR 2007 S. 357 Nr. 7
HFR 2007 S. 109 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15419 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2008 S. 743
FAAAC-34385

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