Verbilligte Wohnungsüberlassung durch Tochtergesellschaft des Arbeitgebers
Leitsatz
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer
verbilligt eine Wohnung, besteht im Umfang der Verbilligung ein geldwerter
Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses
zufließt. Der Vorteil ist als Sachbezug gemäß § 8
Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem um übliche
Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort und dem
Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen.
Bedient sich ein Arbeitgeber zur Verwaltung seiner an seine Arbeitnehmer
vermieteten Immobilien eines Dritten, lässt sich auch dann, wenn der
Dritte in eigenem Namen und für eigene Rechnung tätig wird, die
verbilligte Wohnungsüberlassung jedenfalls als Frucht der Arbeit des
Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ansehen, die im Zusammenhang mit dem
Dienstverhältnis steht und sich als durch das individuelle
Dienstverhältnis veranlasster Vorteil erweist. Dies gilt zumal dann, wenn
der Arbeitgeber kraft des ihm verbliebenen unmittelbaren Eigentums an den
Immobilien darüber auch die Verfügungsbefugnis behält und die
Verwaltungsbefugnis seiner - 100%igen - Tochtergesellschaft
lediglich auf abgeleitetem Recht gründet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 425 Nr. 3 DStRE 2007 S. 405 Nr. 7 EStB 2007 S. 94 Nr. 3 FR 2007 S. 357 Nr. 7 HFR 2007 S. 109 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15419 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2008 S. 743 FAAAC-34385