Bescheinigung der Kultusbehörde zur
Umsatzsteuerbefreiung
Leitsatz
1. Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a
Satz 2 UStG durch die zuständige Kultusbehörde setzt nicht einen
Antrag des Unternehmers voraus.
2. Wird die Bescheinigungsbehörde durch das Ersuchen des
Finanzamts um entsprechende Prüfung in das Besteuerungsverfahren
eingebunden, verbleibt ihr kein Handlungsermessen. Die Bescheinigung ist
vielmehr zwingend zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des §
4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG
vorliegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2007 S. 133 Nr. 1 DStRE 2006 S. 1476 Nr. 23 HFR 2006 S. 926 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 1659 UR 2006 S. 517 Nr. 9 EAAAC-34556