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BGH Urteil v. - VII ZR 151/05

Gesetze: ZPO § 304 Abs. 1; VOB/B § 2 Nr. 5; VOB/B § 2 Nr. 6; VOB/B § 6 Nr. 6

Leitsatz

a) Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluss an , BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397).

b) Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlussrechnung zusammengefassten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 305 Nr. 5
WAAAC-34576

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