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EuGH Urteil v. - C-240/05

Gesetze: EG Art. 234; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Abs. 2; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Abs. 3; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3 Buchst. b; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a

Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Zahnersatz

Leitsatz

Umsätze wie die Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz, die nach Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe e der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der durch die Richtlinien 91/680 und 92/111 geänderten Fassung innerhalb eines Mitgliedstaats von der Mehrwertsteuer befreit sind, eröffnen ungeachtet der im Bestimmungsmitgliedstaat anwendbaren Mehrwertsteuerregelung kein Recht auf Vorsteuerabzug nach Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe b dieser Richtlinie, selbst wenn es sich um innergemeinschaftliche Umsätze handelt.

Fundstelle(n):
BAAAC-34583

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