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FG Münster Urteil v. - 15 K 4885/02 Kg EFG 2007 S. 539 Nr. 7

Gesetze: SGB X § 104, SGB X § 107, EStG § 62, EStG § 74 Abs 2

Kindergeld

Auszahlung an nicht unterhaltspflichtigen Vater

Leitsatz

1) Nach § 74 Abs. 2 EStG iVm § 104 SGB X hat ein nachrangig verpflichteter Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger, soweit der nachrangige Leistungen erbracht hat.

2) Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn ein nachrangiger Sozialleistungsträger für einen Angehörigen Leistungen erbracht hat und ein anderer mit Rücksicht auf diesen Angehörigen einen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1223 Nr. 22
EFG 2007 S. 539 Nr. 7
LAAAC-34908

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