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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 185/06

Gesetze: AO § 162 Abs. 2 S. 2, AO § 158, AO § 90, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Höhe einer Zuschätzung

Leitsatz

1. Bei der Durchführung einer Schätzung darf das FA auf „den groben Klotz” den entsprechend „groben Keil” setzen, d. h. die Qualität der Aufzeichnungen und die Mitwirkungsbereitschaft des Steuerpflichtigen bestimmen den Sorgfaltsmaßstab für die Schätzung.

2. Die Feststellung von Kassenfehlbeträgen muss nicht zu einer Zuschätzung auf deren Grundlage führen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAC-34922

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