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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 198/05

Gesetze: AO § 147 Abs. 6

Zur Nutzung digitalisierter Daten

Leitsatz

Das Recht des Finanzamts zur Nutzung digitalisierter Daten gemäß § 147 Abs. 6 AO besteht nur im Umfang einer Aufzeichnungspflicht des Steuerpflichtigen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2007 S. 192
DStRE 2007 S. 441 Nr. 7
KÖSDI 2007 S. 15549 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2007 S. 5
YAAAC-34934

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