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FG Münster Urteil v. - 7 K 3328/02 F EFG 2007 S. 511 Nr. 7

Gesetze: GmbHG § 31, GmbHG § 32a, EStG § 20

Ermittlung der Einkünfte

Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz

1. Die Rückzahlung einer Gewinnausschüttung, die unter § 31 GmbHG fällt, ist eine Einlagenleistung.

2. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Rückzahlung von Darlehenszinsen geht, die die GmbH zunächst an den Gesellschafter unter Verstoß gegen § 31 GmbHG entrichtet hat.

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Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 511 Nr. 7
DAAAC-34941

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