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BGH Urteil v. - 5 StR 181/06

Gesetze: StGB § 263

Leitsatz

1. Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).

2. Zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug.

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 782 Nr. 11
wistra 2007 S. 102 Nr. 3
UAAAC-35005

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