Zahlung einer Lebensversicherung an eine GmbH erhöht deren Einkommen
Leitsatz
Eine Kapitalgesellschaft, die dem Regelungsbereich des
§ 8 Abs. 2 KStG unterliegt, hat keine außerbetriebliche
Sphäre. Bei ihr sind deshalb alle Vermögensmehrungen
Betriebseinnahmen. Deren Gewinnauswirkung wird zwar im Ergebnis neutralisiert,
wenn der Vermögenszugang auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht und
deshalb eine verdeckte Einlage darstellt. Eine rein betriebliche Versicherung
liegt jedoch vor, wenn eine Kapitalgesellschaft eine Risiko- oder
Kapitallebensversicherung auf das Leben ihres Gesellschafters abschließt,
aus der sie selbst allein bezugsberechtigt ist. Das bedeutet einerseits, dass
in einem solchen Fall die Zahlung der Versicherungsprämien durch die
Kapitalgesellschaft nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt;
andererseits erhöht - hiermit korrespondierend - eine Leistung
der Versicherung den steuerpflichtigen Gewinn der Kapitalgesellschaft.
Unbeachtlich ist, dass die Besteuerung von Personengesellschaften bei
vergleichbarer Gestaltung anderen Regeln folgt als diejenige von
Kapitalgesellschaften.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 502 Nr. 3 GmbH-StB 2007 S. 39 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2007 S. 595 ZAAAC-35132