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FG Köln Urteil v. - 10 K 1006/03 EFG 2007 S. 514 Nr. 7

Gesetze: GmbHG § 31, GmbHG § 32a, EStG § 20

Ermittlung der Einkünfte

Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz

1. Die Rückzahlung einer Gewinnausschüttung, die unter § 31 GmbHG fällt, ist eine Einlagenleistung.

2. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Rückzahlung von Darlehenszinsen geht, die die GmbH zunächst an den Gesellschafter unter Verstoß gegen § 31 GmbHG entrichtet hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 532 Nr. 9
EFG 2007 S. 514 Nr. 7
WAAAC-35561

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