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BFH Urteil v. - XI R 58/04

Gesetze: EStG § 2; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15; EStG § 16; EStG § 24 Nr. 2

Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb eines Heilfasten-Hauses durch einen Arzt; Gründsätze zur Abziehbarkeit Schuldzinsen für betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten

Leitsatz

An der steuerlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt. Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (sog. Segmentierung). Eine gesonderte Prüfung ist vorzunehmen, wenn der Betrieb einer Heilfasten-Klinik und einer Allgemeinarztpraxis durch einen Arzt nach der Verkehrsauffassung ohne Schwierigkeiten von einander getrennt werden können.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 434 Nr. 3
HFR 2007 S. 318 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 10
RAAAC-35635

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