Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb eines Heilfasten-Hauses durch einen Arzt; Gründsätze zur Abziehbarkeit Schuldzinsen für betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten
Leitsatz
An der steuerlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die
Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der
Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner
Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen
ausübt. Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige
Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich
für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige
Betätigung zu prüfen (sog. Segmentierung). Eine gesonderte
Prüfung ist vorzunehmen, wenn der Betrieb einer Heilfasten-Klinik und
einer Allgemeinarztpraxis durch einen Arzt nach der Verkehrsauffassung ohne
Schwierigkeiten von einander getrennt werden können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 434 Nr. 3 HFR 2007 S. 318 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 10 RAAAC-35635