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BFH Urteil v. - XI R 6/06

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 3

Eindeutige Entnahmehandlung bzw. Betriebsaufgabeerklärung entbehrlich bei Wertlosigkeit einer wesentlichen Betriebsgrundlage im Zeitpunkt der Betriebseinstellung

Leitsatz

Beim Tod eines selbständig tätigen Künstlers wird der Betrieb nicht zwangsläufig aufgegeben, sondern geht trotz der höchstpersönlichen Natur der künstlerischen Tätigkeit als freiberuflicher Betrieb auf den Erben über. Das Betriebsvermögen wird nicht zwangsläufig notwendiges Privatvermögen. Der Erbe hat vielmehr ein Wahlrecht zwischen einer begünstigten Betriebsaufgabe, die sich keinesfalls über einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten erstrecken darf, und einer nicht begünstigten allmählichen Betriebsabwicklung. Die Aufgabe eines ererbten künstlerischen Betriebs kann vorliegen, wenn der Erbe Teile des Betriebsvermögens veräußert oder eindeutig ins Privatvermögen überführt hat und das restliche Betriebsvermögen nur deswegen nicht im Betriebsaufgabegewinn erfasst worden ist, weil es im Zeitpunkt der Betriebseinstellung - des Tods - objektiv wertlos war oder zumindest der Erbe und der Außenprüfer übereinstimmend von dessen Wertlosigkeit ausgegangen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 436 Nr. 3
DStRE 2007 S. 830 Nr. 13
EStB 2007 S. 94 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15576 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 9
BAAAC-35636

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