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BFH Beschluss v. - II B 6/06

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 90; ErbStG § 10 Abs. 8

Anforderungen an die Feststellung einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache i.S. des § 173 Abs.1 Nr. 1 AO; Abzug einer Erbschaftsteuerschuld, die beim Erblasser infolge eines früheren Erbfalls entstanden war

Leitsatz

§ 10 Abs. 8 ErbStG schließt lediglich den Abzug der vom Erwerber zu entrichtenden eigenen Erbschaftsteuer aus. Die Vorschrift erstreckt sich nicht auf die Erbschaftsteuerschuld, die beim Erblasser aufgrund eines früheren Erbfalls entstanden und von ihm noch nicht erfüllt worden war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 395 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15423 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 14
UVR 2007 S. 70 Nr. 3
CAAAC-35640

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