Anforderungen an die Feststellung einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache i.S. des § 173 Abs.1 Nr. 1 AO; Abzug einer Erbschaftsteuerschuld, die beim Erblasser infolge eines früheren Erbfalls entstanden war
Leitsatz
§ 10 Abs. 8 ErbStG schließt lediglich den
Abzug der vom Erwerber zu entrichtenden eigenen Erbschaftsteuer aus. Die
Vorschrift erstreckt sich nicht auf die Erbschaftsteuerschuld, die beim
Erblasser aufgrund eines früheren Erbfalls entstanden und von ihm noch
nicht erfüllt worden war.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 395 Nr. 3 KÖSDI 2007 S. 15423 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 14 UVR 2007 S. 70 Nr. 3 CAAAC-35640