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BFH Urteil v. - VIII R 48/05

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung eines Silogebäudes nebst Betriebsvorrichtungen

Leitsatz

Der Begriff des Grundbesitzes i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bestimmt sich nach Bewertungsrecht. Ein Getreide-Silogebäude dient zwar seiner Funktion nach der Aufbewahrung von Getreide. Es erfüllt jedoch die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Gebäudebegriffs, wenn die äußere bauliche Umschließung der Siloanlage ausreichenden Schutz gegen äußere Einflüsse bietet, hinreichend standfest ist und den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet. Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann auch bei Vermietung eines Getreidesilo-Gebäudes nebst Betriebsvorrichtungen (Elevatoren, Redler, Kühlgebläse und Temperaturfühler) zu gewähren sein, wenn die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen in einem so engen funktionalen Zusammenhang mit dem vermieteten Gebäude stehen, dass eine getrennte Nutzung sinnvollerweise nicht in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 15
WPg 2007 S. 55 Nr. 2
YAAAC-35663

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