Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung eines Silogebäudes nebst Betriebsvorrichtungen
Leitsatz
Der Begriff des Grundbesitzes i. S. von § 9
Nr. 1 Satz 2 GewStG bestimmt sich nach Bewertungsrecht. Ein
Getreide-Silogebäude dient zwar seiner Funktion nach der Aufbewahrung von
Getreide. Es erfüllt jedoch die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen
Gebäudebegriffs, wenn die äußere bauliche Umschließung
der Siloanlage ausreichenden Schutz gegen äußere Einflüsse
bietet, hinreichend standfest ist und den nicht nur vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen gestattet. Die erweiterte Kürzung des
Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann auch bei
Vermietung eines Getreidesilo-Gebäudes nebst Betriebsvorrichtungen
(Elevatoren, Redler, Kühlgebläse und Temperaturfühler) zu
gewähren sein, wenn die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen in einem so
engen funktionalen Zusammenhang mit dem vermieteten Gebäude stehen, dass
eine getrennte Nutzung sinnvollerweise nicht in Betracht kommt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 15 WPg 2007 S. 55 Nr. 2 YAAAC-35663