Provision bei kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen; Rückfluss von Aufwendungen als Anschaffungspreisminderung
Leitsatz
Eine steuerpflichtige sonstige Leistung i. S. des
§ 22 Nr. 3 EStG liegt vor bei wechselseitiger Vermittlung von
Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger
Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen. Das gilt auch bei einmalig
erbrachter Vermittlungsleistung. Die Provisionszahlung für den
Lebensversicherungsvertrag des Angehörigen stellt keine Minderung der
Aufwendungen für den zeitgleich abgeschlossenen eigenen
Lebensversicherungsvertrag dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EStB 2007 S. 135 Nr. 4 HFR 2007 S. 557 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 11 GAAAC-35669