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BFH Urteil v. - II R 32/05 BStBl 2007 II S. 323

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3GrEStG § 8 Abs. 1GrEStG § 17 Abs. 2AO 1977 § 38

Keine mehrere grundbesitzende Personengesellschaften einbeziehende gesonderte Feststellung auf Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer bei deren gleichzeitiger Auflösung und Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei einem Gesellschafter trotz nachträglicher Vereinbarung einer Gesamtabfindung zu Gunsten des ausscheidenden Gesellschafters

Leitsatz

Werden mehrere Personengesellschaften mit identischem Gesellschafterbestand und Grundbesitz in den Bezirken verschiedener Finanzämter durch Kündigung zu einem bestimmten Termin aufgelöst und erwirbt einer der Gesellschafter die Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer auch dann nicht zusammengefasst für die Personengesellschaften gesondert festzustellen, wenn die vormaligen Gesellschafter später eine unaufgegliederte Gesamtabfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters vereinbaren.

Fundstelle(n):
BStBl 2007 II Seite 323
BB 2007 S. 312 Nr. 6
BFH/NV 2007 S. 609 Nr. 3
BStBl II 2007 S. 323 Nr. 7
DStRE 2007 S. 579 Nr. 9
DStZ 2007 S. 121 Nr. 5
HFR 2007 S. 252 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15474 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2007 S. 331
StB 2007 S. 84 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2007 S. 155
HAAAC-35673

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