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BAG Urteil v. - 9 AZR 519/05

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; Arbeitszeit-Richtlinie 93/104/EG des Rates vom (ABl. EG Nr. L 307 vom S. 18); ArbZG § 1; ArbZG § 2; ArbZG § 3; BAT vom § 15 Abs. 1 Satz 1; BAT vom § 17 Abs. 2

Leitsatz

Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 272 Nr. 5
DB 2007 S. 115 Nr. 2
DStR 2007 S. 861 Nr. 19
KAAAC-35727

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