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BGH Urteil v. - VII ZR 275/05

Gesetze: BGB § 779 Abs. 1

Leitsatz

Zur Frage, unter welchen Umständen im Rahmen einer Generalbereinigung in einen Vergleich eingestellte Einzelpositionen Vergleichsgegenstand mit der Folge geworden sind, dass ein sie betreffender Irrtum die Wirksamkeit des Vergleichs nicht im Sinne von § 779 Abs. 1 BGB in Frage stellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2007 S. 289 Nr. 4
NJW 2007 S. 838 Nr. 12
WM 2007 S. 1387 Nr. 29
GAAAC-35789

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