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BFH Urteil v. - X R 22/06

Gesetze: EStG § 34

Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz

Gegen die ermäßigte Besteuerung von Ausgleichszahlungen gemäß § 89b HGB nach der sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn diese in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 geleistet wurden. Es verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 12 und 14 GG, dass solche Zahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr dem halben Steuersatz unterworfen werden. Auch das Rechtsstaatprinzip ist nicht verletzt. Soweit im Einzelfall die seit Jahrzehnten geltende ermäßigte Besteuerung der Ausgleichszahlung nach § 89b HGB konkreter Bestandteil eines Konzepts der Altersversorgung des aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheidenden Handelsvertreters war und der Wegfall dieses Besteuerungsverfahrens zu einer gravierenden Gefährdung seiner Altersversorgung führen würde, könnte dem Vertrauensschutzprinzip ggf. durch eine einzelfallbezogene Billigkeitsmaßnahme Rechnung getragen werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 442 Nr. 3
EStB 2007 S. 136 Nr. 4
HFR 2007 S. 345 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 13
JAAAC-36546

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