Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
Leitsatz
Gegen die ermäßigte Besteuerung von
Ausgleichszahlungen gemäß § 89b HGB nach der sog.
Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG
i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bestehen keine
verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn diese in den Veranlagungszeiträumen
1999 und 2000 geleistet wurden. Es verstößt weder
gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 12 und 14 GG, dass solche
Zahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr dem halben Steuersatz
unterworfen werden. Auch das Rechtsstaatprinzip ist nicht verletzt. Soweit im
Einzelfall die seit Jahrzehnten geltende ermäßigte Besteuerung der
Ausgleichszahlung nach § 89b HGB konkreter Bestandteil eines Konzepts
der Altersversorgung des aus Altersgründen aus dem Berufsleben
ausscheidenden Handelsvertreters war und der Wegfall dieses
Besteuerungsverfahrens zu einer gravierenden Gefährdung seiner
Altersversorgung führen würde, könnte dem
Vertrauensschutzprinzip ggf. durch eine einzelfallbezogene
Billigkeitsmaßnahme Rechnung getragen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 442 Nr. 3 EStB 2007 S. 136 Nr. 4 HFR 2007 S. 345 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 13 JAAAC-36546