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BFH Urteil v. - X R 9/06

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3

Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern

Leitsatz

Der pauschalierte Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung eines geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers kann zur Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG führen. Die Kürzung führt nicht zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Kürzung erfolgt allerdings nur dann, wenn die Beiträge zugleich auch "für" die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbracht werden. Das ist der Fall, wenn die Beitragsleistungen dem Beschäftigten wenigstens dem Grunde nach einen Anspruch auf Absicherung für den Fall vermitteln, dass das mit ihnen versicherte Risiko zukünftig einritt, oder wenn die Beitragsleistungen dazu führen, dass sich ein bereits bestehender Versicherungsanspruch des Beschäftigten erhöht. Die Kürzung erfolgt nicht bei geringfügig Beschäftigten, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen Vollendung des 65. Lebensjahrs oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 432 Nr. 3
EStB 2007 S. 136 Nr. 4
HFR 2007 S. 328 Nr. 4
KÖSDI 2007 S. 15418 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15418 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2008 S. 751
TAAAC-36547

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