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BFH Urteil v. - I R 42/05

Gesetze: AO § 130; EStG § 36

Korrektur einer überhöhten Körpeschaftsteueranrechnung

Leitsatz

Hat das Finanzamt bei dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH die auf eine verdeckte Gewinnausschüttung entfallende Körperschaftsteuer gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG angerechnet, kann es die bestandskräftige Anrechnungsverfügung nach § 130 AO zurücknehmen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Finanzamt gegenüber angegeben hat, dass er von der GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen bezogen habe, und zur Bestätigung dieses Vortrags entsprechende Steuerbescheinigungen ausgestellt und vorgelegt hat, objektiv jedoch keine verdeckte Gewinnausschüttung stattgefunden hat und deshalb die in § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG bestimmten Anrechnungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 404 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15425 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 3
GAAAC-36573

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