Korrektur einer überhöhten Körpeschaftsteueranrechnung
Leitsatz
Hat das Finanzamt bei dem beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH die auf eine verdeckte
Gewinnausschüttung entfallende Körperschaftsteuer gemäß
§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG angerechnet, kann es die
bestandskräftige Anrechnungsverfügung nach § 130 AO
zurücknehmen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer dem
Finanzamt gegenüber angegeben hat, dass er von der GmbH verdeckte
Gewinnausschüttungen bezogen habe, und zur Bestätigung dieses
Vortrags entsprechende Steuerbescheinigungen ausgestellt und vorgelegt hat, objektiv jedoch keine
verdeckte Gewinnausschüttung stattgefunden hat und deshalb die in
§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG bestimmten
Anrechnungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 404 Nr. 3 KÖSDI 2007 S. 15425 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 3 GAAAC-36573