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BFH Beschluss v. - VI B 87/06

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Grobes Verschulden bei Unterlassung ausdrücklich geforderter Angaben in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 390 Nr. 3
UAAAC-36590

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