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Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7177 A - St 44 2

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG
Bescheinigungsverfahren

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer setzt voraus, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Theater, Orchester usw. der öffentlichen Hand erfüllt.

Die Anwendung der Steuerbefreiung ist nicht in das Belieben des Unternehmers gestellt. Ein Wahlrecht, durch Nichtvorlage einer Bescheinigung auf die Steuerbefreiung zu verzichten, besteht nicht. Liegen die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Umsätze vor, ist die zuständige Landesbehörde von Amts wegen einzuschalten (Abschn. 110 i.V.m. Abschn. 114 Abs. 2 UStR).

Diese Auffassung der Finanzverwaltung hat das , UR 2006, S. 517, bestätigt:

Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG setze keinen Antrag des Unternehmers voraus. Der Bescheinigungsbehörde stehe bei einem entsprechenden Ersuchen der Finanzverwaltung kein Handlungsermessen zu. Die Bescheinigung sei zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG vorliegen.

Im Anschluss an das vorgenannte Urteil des BVerwG hat die Klägerin gerügt, dass diese Auffassung im Zusammenwirken mit der vom Bundesfinanzhof (BStBl 1999 II S. 147

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