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FG Münster Beschluss v. - 1 K 2869/05 Kg EFG 2007 S. 700 Nr. 9

Gesetze: EStG § 32 Abs 4, FGO § 65 Abs 1, FGO § 67 Abs 1, EStG § 70 Abs 4

Finanzgerichtliches Verfahren

Klägerbezeichnung im Prozess um Kindergeld

Leitsatz

War der Einspruchsbescheid an den Vater adressiert und legt dieser als Bevollmächtigter des Kindes Klage ein, so stellt eine später beantragte Rubrumsänderung eine Klageänderung dar.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 700 Nr. 9
SAAAC-37045

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