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BFH Urteil v. - III R 29/06

Gesetze: EStG § 32a; EStG § 26; EStG § 26b; EStG § 38b

Eingetragene Lebenspartner sind einzeln zur Einkommensteuer zu veranlagen: europarechtliches und völkerrechtliches Diskriminierungsverbot; Gesetzeslücke bei § 38b EStG

Leitsatz

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Zusammenveranlagung, weil der Gesetzgeber dieses Verfahren nach §§ 26, 26b EStG ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt hat. Der Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen das europarechtliche oder das völkerrechtliche Diskriminierungsverbot.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 663 Nr. 4
EStB 2007 S. 136 Nr. 4
KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 12
AAAAC-37145

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