Eingetragene Lebenspartner sind einzeln zur Einkommensteuer zu veranlagen: europarechtliches und völkerrechtliches Diskriminierungsverbot; Gesetzeslücke bei § 38b EStG
Leitsatz
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen
Anspruch auf Zusammenveranlagung, weil der Gesetzgeber dieses Verfahren nach
§§ 26, 26b EStG ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt
hat. Der Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der Anwendung der
Regelungen über das Ehegattensplitting verstößt weder gegen die
Verfassung noch gegen das europarechtliche oder das völkerrechtliche
Diskriminierungsverbot.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 663 Nr. 4 EStB 2007 S. 136 Nr. 4 KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 12 AAAAC-37145