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Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 2244 - 34/3 - St 21

Erstmalige Anwendung des § 17 EStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) in Liquidationsfällen

Verfügung vom Az.: S 2244 – 34/2-St21

In Fällen des § 17 Abs. 4 EStG bestimmt sich die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG hält, nach der im Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns bzw. Verlustes geltenden Beteiligungsgrenze (vgl. ). Für die Anwendung des § 17 Abs. 4 EStG dem Grunde nach gelten daher folgende Beteiligungsgrenzen:


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Entstehung des Gewinns/Verlustes
maßgebliche Beteiligungsgrenze
– vor dem
mehr als 25 v. H.
– nach dem und vor dem
mindestens 10 v. H.
– nach dem
mindestens 1 v. H.

Beispiel:

Der Steuerpflichtige ist an der inländischen X-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) seit ihrer Gründung im Jahr 1994 zu 5 v. H. beteiligt. Die Gesellschaftsanteile hält er im Privatvermögen. Am wurde über das Vermögen der X-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und im Jahr 2004 beendet. Der Steuerpflichtige verliert seine Kapitalbeteiligung: ihm entsteht in 2004 der Verlust.

Im Zeitpunkt der Entstehung des Verlustes hält der Steuerpflichtige eine Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, da er zu mindestens 1 v. H. an der X-GmbH beteiligt ist. Der Verlust ist in 2004 nach § 17 Abs. 1 im Verbindung mit Abs. 4 EStG unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens zu berücks...

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