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FG Münster Urteil v. - 14 K 5248/04 E EFG 2007 S. 663 Nr. 9

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4

Werbungskosten

Häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer uneingeschränkt in Abzug zu bringen, ist es erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Stpfl. bildet. Der Mittelpunkt der gesamten Betätigung liegt dort, wo der Stpfl. die Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Maßgeblich ist insoweit der inhaltliche, qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 663 Nr. 9
WAAAC-37544

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