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BFH Beschluss v. - VII B 272/05

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2; FGO § 81; ZPO § 295

Mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung ist zugleich der Verzicht auf die Durchführung einer Zeugenvernehmung erklärt

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 725 Nr. 4
GAAAC-37720

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