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BFH Urteil v. - VIII R 29/01

Gesetze: EStG § 23

Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Streitjahre vor 1999

Leitsatz

Der Anwendungsbereich des Verlustausgleichs- und Verlustabzugsverbots in § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG 1987/1990 - hier: Verlust aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen - ist verfassungskonform einzuschränken. Die vom zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a. F. entwickelten Grundsätze sind auf die noch offenen Altfälle, die von § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG 1987/1990 betroffen sind, verfassungskonform entsprechend anzuwenden. Somit gelten auch für diese Altfälle die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2007 S. 105 Nr. 4
HFR 2007 S. 556 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 12
WPg 2007 S. 235 Nr. 6
ZAAAC-37731

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