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BFH Urteil v. - IX R 16/05

Gesetze: EigZulG § 2; EigZulG § 11

Anspruch auf Eigenheimzulage für eine nach Anschaffung mit einer anderen Wohnung verbundene Eigentumswohnung; Abgeschlossenheit einer Wohnung

Leitsatz

Wird eine abgeschlossene Wohnung angeschafft, verliert sie ihre Eigenschaft als selbständiges angeschafftes Förderungsobjekt i. S. des § 2 Abs. 1 EigZulG nicht durch die nachfolgende Verbindung mit einer anderen Wohnung. Die Verbindung stellt sich als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar, die auch danach eine insgesamt geschlossene Wohneinheit i. S. des § 2 Abs. 1 EigZulG bildet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 654 Nr. 4
FR 2007 S. 357 Nr. 7
KÖSDI 2007 S. 15419 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2007 S. 1035
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 4
YAAAC-37740

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