Fremdfinanzierter Erwerb eines aufgrund Erbbaurechts zu Vermietungszwecken genutzten und nach Erwerb weiter vermieteten Grundstücks kein Indiz für Aufgabe der Vermietungsabsicht
Leitsatz
Erwirbt ein Steuerpflichtiger das von ihm aufgrund eines
Erbbaurechts zur Vermietung genutzte Grundstück zu Eigentum, kann auch bei
späterem Grundstücksverkauf der vollständig fremdfinanzierte
Erwerb allein nicht als Indiz für die endgültige Aufgabe der
Vermietungsabsicht (und damit auch der Einkünfteerzielungsabsicht)
angesehen werden, wenn die eventuelle Verkaufsabsicht nur neben die
gleichermaßen fortbestehende (ernsthafte) Absicht zur Erzielung von
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung getreten ist, Letztere also
nicht endgültig aufgegeben wurde, oder eine eventuelle Verkaufsabsicht
lediglich Ausdruck der Erkenntnis ist, auf Dauer keinen Einnahmeüberschuss
aus der Vermietung des Objekts erzielen zu können und sich deshalb der
Erwerb des Grundstücks als Maßnahme darstellen kann, um sich aus der
Form des bisherigen verlustträchtigen Engagements durch eine dauerhafte
Alternative (ohne die Grenzen des bestehenden Erbbaurechts), z. B. auch
durch eine nachhaltige bauliche Umgestaltung des Grundstücks zur
Optimierung der Vermietungsmöglichkeiten oder ggf. zur generellen
Beendigung des Engagements, zu lösen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 658 Nr. 4 EStB 2007 S. 134 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 11 SAAAC-37742