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BAG Beschluss v. - 1 ABR 13/06

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 101

Leitsatz

Der Betriebsrat hat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Mitbeurteilungsrecht bei der Frage, ob ein bislang außertariflich vergüteter Angestellter nach einer Versetzung weiterhin außertariflich eingruppiert ist oder nunmehr unter eine tarifliche Vergütungsordnung fällt.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 527 Nr. 9
KAAAC-37762

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