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BGH Beschluss v. - VIII ZB 49/06

Gesetze: BGB § 839a; ZPO § 72; ZPO § 73

Leitsatz

Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluss an , NJW 2006, 3214).

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 919 Nr. 13
DAAAC-37815

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