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Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 7410 - 37/1 - St 23

Vermietung und Verpachtung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

1. Neue Rechtsgrundsätze durch EuGH- und BFH-Rechtsprechung

Der , BStBl 2005 II S. 896 (Anschlussurteil an , Harbs, UR 2004 S. 543) entschieden, dass die Umsätze aus der Verpachtung eines Teils des landwirtschaftlichen Betriebs nicht der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG unterliegen, auch wenn der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs nach der Verpachtung in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist.

Die neue Rechtsprechung wirkt sich auf die umsatzsteuerliche Beurteilung sämtlicher Vermietungs- und Verpachtungsleistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft aus. Die Folgen werden im (BStBl 2005 I S. 1065) erläutert.

2. Einzelfragen zur (Teil-)Betriebsverpachtung

2.1 Steuersatz

Die Pachteinnahmen sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist nicht anzuwenden, denn die Steuerbegünstigung gilt nur für die Vermietung, nicht jedoch für die Verpachtung von Gegenständen.

2.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Hat der Landwirt vor der Verpachtung seines (Teil-)Betriebs für seine Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 UStG angewendet, können Vorsteuerberichtigungen erforderlich werden, denn der We...

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